Personen im Erwerbsalter mit einer Hörminderung erhalten beim Kauf eines Hörsystems finanzielle Unterstützung von der Invalidenversicherung. Dies gilt für Käufe im Einzelhandel und beim Erwerb online. Von der Invalidenversicherung erhalten betroffene Menschen einen Beitrag von 840 Franken für eine einseitige Hörhilfe und 1650 Franken für ein beidseitiges Hörsystem. Außerdem besteht das Recht, das Hörgerät alle 6 Jahre gegen ein neues Modell einzutauschen. Um ein Anrecht auf diese Unterstützung bei den Kosten zu erhalten, müssen betroffene Personen eine Expertise von ihrem HNO-Arzt erstellen lassen.

Sind sie im Pensionsalter und erhalten die Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erhalten sie ebenfalls Unterstützung bei den Kosten für ihr Hörsystem. Die AHV zahlt eine finanzielle Unterstützung bei der ersten Anschaffung eines Hörgerätes, egal ob online oder im Geschäft gekauft ab einem Hörverlust von 35%. Diese besteht aus 630 Franken, wenn Sie ein einseitiges Hörgerät (monaural) kaufen und 1237.50 Franken bei einer beidseitigen Hörhilfe (binaural). Die AHV unterstützt i.d.R. alle 5 Jahre ein neues Modell. Hat das Gehör stark nachgelassen, kann der HNO-Arzt schon früher einen Ersatz verordnen.